71 20. Ergebnis der Strafzumessung Der Beschuldigten 1 wird zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 100.00, ausmachend CHF 2'500.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Der Beschuldigten 2 wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 90.00, ausmachend CHF 1’800.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Der Beschuldigten 3 wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 110.00, ausmachend CHF 2'200.00, verurteilt.