Die Vorinstanz gewährte allen drei Beschuldigten den bedingten Vollzug, das diese nicht vorbestraft sind. Obwohl bei allen wenig Reue und Einsicht zu erkennen war, sei davon auszugehen, dass sie trotzdem aus der Situation gelernt hätten, was auch durch eine Verbindungsbusse zu untermauern sei. Zu ergänzen ist, dass gegen den Beschuldigten 1 während hängigem Strafverfahren eine neue Strafuntersuchung wegen Angriff und Drohung eröffnet wurde (vgl. pag. 1071), welche allerdings zum Zeitpunkt des vorliegenden Urteils noch nicht abgeschlossen war.