Per 1. Oktober 2023 erfolgte die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV (pag. 1065). 70 % vom letzten monatlichen Nettolohn entsprechen CHF 3'430.00, was (angesichts bei einem in Anbetracht der fehlenden Arbeitstätigkeit geringeren Auslagen reduzierten Pauschalabzug von 20 %) zu einem Tagessatz von CHF 90.00 führt. 19.8.3 Beschuldigter 3 Das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten 3 beträgt CHF 5'600.00. Seine Lebenspartnerin erzielt einen Nettolohn von CHF 4'800.00/Monat. Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn. Diese Faktoren führen zu einem Tagessatz von CHF 110.00. 19.9 Vollzug der Geldstrafen/