Nach Einsprache durch die Beschuldigten 1 und 2 erfolgte am 27. November 2019 die Anklage gegen die Beschuldigten 1, 2 und 3 beim Regionalgericht Bern-Mittelland (pag. 377). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 8. Juni 2020 wurden nach Kenntnisnahme und -gabe des Antrags des Verteidigers des Beschuldigten 3 (pag. 502, sodann pag. 510 ff.) vorerst die Zeugen P.________, N.________ und die Zeugin O.________ einvernommen (pag. 514 ff.). Nach erfolgter Fortsetzungsverhandlung am 11. Januar 2021 mit Einvernahmen der Beschuldigten 1, 2 und 3 sowie den Parteivorträgen folgte am 13. Januar 2021 das erstinstanzliche Urteil (pag. 690 ff.).