68 Praxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch, 3. Aufl., N 24 zu Art. 48). Vorliegend wurde am 2. Juli 2018 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten 1 wegen einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB) eröffnet (pag. 1). Mit Ausdehnungsverfügung vom 24. August 2018 wurde die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten 1 ausgedehnt auf den Straftatbestand des Raufhandels (Art. 133 StGB) und zudem die Untersuchung wegen Raufhandels ausgedehnt auf die Beschuldigten 2 und 3 sowie G.________ (pag. 2). Mit Mitteilung nach Art.