1088 Z. 46 ff.). Vor Gericht zeigte er sodann seine vierte Zahnprothese vor. Er habe viele Probleme mit der Heilung der Knochen gehabt und die Operationen seien jeweils lange und kompliziert gewesen (pag. 1091 Z. 186 ff.). Die vom Beschuldigten 3 dargelegten Verletzungen und deren Folgen sind durch medizinische Berichte und Zeugnisse hinreichend belegt. Nach Ansicht der Kammer ist vor diesem Hintergrund, insbesondere mit Blick auf die langwierige Zahnbehandlung mitsamt Implantaten sowie die Osynodysphagie von einer erheblichen Betroffenheit des Beschuldigten 3 auszugehen.