5 verwiesen, wobei das Implantat entgegen der dortigen Ausführungen im Jahr 2019 noch nicht habe eingesetzt werden können, der Beschuldigte 3 infolge Komplikationen noch bis im Mai 2020 lediglich über ein Provisorium verfüge, es zwischen 14. August 2019 und 4. Juni 2020 zu elf zusätzlichen Konsultationen (mit Verweis auf pag. 513) und von Mai 2020 bis zuletzt Ende November 2020 zu weitere zahnärztliche Behandlungen gekommen sei, dies aufgrund erneuter Komplikationen (Bruch der herausnehmbaren provisorischen Versorgung im Rahmen der chirurgischen Behandlung), bis schliesslich Ende November 2020 die prothetische endgültige Versorgung der Zähne 11, 21 und 22 habe erfolgen können