Nach seinem Dienst in den Streitkräften besuchte er vermehrt seinen Cousin in der Schweiz. Währenddessen lernte er seine jetzige Ehepartnerin kennen. Als er im Jahr 2008 in die Schweiz kam, lebte er zunächst bei seinem Cousin, nach der Heirat zog er mit seiner jetzigen Ehefrau zusammen (pag. 1053). Er arbeitet seit 2014 als Client Service Assistant bei der W.________, wobei er netto CHF 6'500.00/Monat verdient (pag. 1058). Seine Frau verdient CHF 3'000.00/Monat. Der Beschuldigte weist keine Vorstrafen auf (pag. 1071). Der Beschuldigte verhielt sich im Strafverfahren anständig und korrekt. Ein Geständnis legte er nicht ab.