Die Beschuldigten 1 und 2 hingegen wollten den Beschuldigten 3 zunächst ohne physische Auseinandersetzung aus dem Club verbringen, wirkten aber sodann erheblich und ohne Rücksicht auf den Zustand des Beschuldigten 3 auf dessen Körper ein, um ihr Ziel zu erreichen. Beim Beschuldigten 2 bleibt zu berücksichtigen, dass er selber nicht Einsatzleiter, sondern lediglich Befehlsempfänger war, was die Kammer mit einer Reduktion von 5 Strafeinheiten berücksichtigt. Betreffend