Schliesslich deponierten die drei Sicherheitsmitarbeiter den Beschuldigten 3 draussen vor dem Treppenhaus auf dem Teerboden. Der zu beurteilende Raufhandel weicht insofern vom Referenzsachverhalt ab, als daran insgesamt nur 4 Personen und nicht je 3-4 Personen teilnahmen. Da der Beschuldigte 3 indes Auslöser des Raufhandels war, die Beschuldigten 1 und 2 ihrerseits den Raufhandel weiterführten und so im oben erwähnten Sinn verantwortlich für die weitere Eskalation waren, erachtet die Kammer für sämtliche Beschuldigte eine Einstiegstrafe von 40 Strafeinheiten als angemessen.