61 en, schwierige Situationen zu meistern und deeskalierend auf renitente Geäste einzuwirken. Sodann hätten die Sicherheitsmitarbeiter den Beschuldigten 3 trotz dessen Verletzungen im Gesicht draussen auf den Boden fallen lassen und – trotz Pfeffersprayeinsatz – nicht mit Wasser versorgt, obwohl sie zu dritt gewesen seien und namentlich der Beschuldigte 1 anschliessend ausreichend Zeit dafür gehabt hätte.