Andererseits habe der Beschuldigte 3 durch sein Verhalten im Club die Auseinandersetzung ausgelöst und sodann im Treppenhaus dadurch, dass er sich mit Stossen und Schlagen gegen sein Hinausbringen gewehrt habe, die Situation zur Eskalation geführt. Ab dem Treppenhaus sei es dann zu einer Überreaktion der Beschuldigten 1 und 2 (und des Zeugen M.________) gekommen, die ihren Entschluss, den Beschuldigten 3 mit allen Mitteln aus dem Club zu schaffen, möglichst rasch hätten durchziehen wollen, obwohl sie in ihrer Funktion als Sicherheitsmitarbeiter darin geschult gewesen sei-