14. Fazit Im Ergebnis haben die Beschuldigten 1 – 3 den objektiven und subjektiven Tatbestand des Raufhandles nach Art. 133 Abs. 1 StGB rechtswidrig und schuldhaft erfüllt und sind entsprechend schuldig zu erklären. IV. Strafzumessung 15. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung wird auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 52 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 763).