Nachdem der Beschuldigte 3 nach seinem Sturz auf der Treppe vorerst liegen blieb, kann indes nicht mehr gesagt werden, dass er von sich aus auf die drei Sicherheitsmitarbeiter losgegangen wäre. Aus diesem Grund können die anschliessenden Handlungen der drei Sicherheitsmitarbeiter – d.h. das gemeinsame Packen des Beschuldigten 3 an dessen Armen und Füssen, wogegen dieser sich wehrte, worauf