Es sei pauschal die Rede von einem Ringen und Packen, wobei der Beschuldigte 3 immer wieder auf die Treppe gefallen sei. Der Tatbeitrag des Beschuldigten 1 sei nicht umschrieben. Die Security-Mitarbeiter hätten den Beschuldigten 3 rausbringen wollen, da der Pfefferspray nicht die gewünschte Wirkung erzielt habe und vom Beschuldigten 3 immer noch eine Gefahr ausgegangen sei. Es sei nicht ersichtlich, inwieweit die Security-Mitarbeiter die Gefahr noch verschärft hätten; deren Handlungen seien ausschliesslich darauf ausgerichtet gewesen, die Situation in den Griff zu bekommen. Der Beschuldigte 1 sei nie als Aggressor aufgetreten.