Weiter war der gesamte Einsatz der Sicherheitsmitarbeiter auch nicht im Sinne der gebotenen Proportionalität: Da das Verbleiben im Treppenhaus kein intensiver, sondern lediglich ein mässiger Eingriff in das Hausrecht des Clubs «I.________» darstellte, die durch den Beschuldigten 3 beim unkontrollierten Herausbringen über die Steintreppe erlittenen Verletzungen indes einen Eingriff in dessen Rechtsgüter Leib und Leben darstellen, bestand auch ein offenkundiges Missverhältnis zwischen den involvierten Rechtsgütern.