se im Treppenhaus eine Gefahr darstellte. Insgesamt geht der Einwand fehl, das Herausbefördern des Beschuldigten 3 sei das einzig taugliche Mittel zur Deeskalation gewesen. Vielmehr war die Deeskalation bereits im Treppenhaus nach dem Einsatz des Pfeffersprays und des Stosses des Beschuldigten 3 durch den Beschuldigten 2 eingetreten. Weiter war der gesamte Einsatz der Sicherheitsmitarbeiter auch nicht im Sinne der gebotenen Proportionalität: