Bei bereits bestehenden Verletzungen wäre sodann umgehend die Ambulanz zu alarmieren gewesen. Wiederholend ist darauf hinzuweisen, dass in tatsächlicher Hinsicht nicht davon auszugehen ist, ein längeres Verweilen im Treppenhaus wäre aufgrund des Pfefferspray-Einsatzes und der damit verbundenen beissenden Luft unmöglich gewesen, da sämtliche Sicherheitsmitarbeiter in ihren tatnächsten Aussagen nichts über die eigenen Beeinträchtigungen infolge des Pfeffersprays zu Protokoll gaben und dem Beweisergebnis folgend der vorgängige Einsatz des Pfeffersprays kein unvermitteltes Verlassen des Trep-