Dem Beweisergebnis folgend war ab diesem Zeitpunkt der zuvor auffällige, wilde und aggressive Beschuldigte 3 in seiner Wehrhaftigkeit eingeschränkt und allenfalls bereits verletzt. Er stemmte sich indes im Rahmen seiner Möglichkeiten noch gegen das Heraustragen, wobei von den drei ausgebildeten, erfahrenen Sicherheitsmitarbeitern zu erwarten gewesen wäre, das «Ringen» mit dem Beschuldigten 3 trotz weiterer Verletzungsgefahr zu unterlassen. Vielmehr wäre es angezeigt gewesen, den Beschuldigten 3, der offensichtlich nicht mehr aufzustehen vermochte, vorerst auf der Treppe zu beobachten und über Funk oder Handy Unterstützung von Dritten einzuholen.