Die Eingriffsintensität war demzufolge gering. Zudem war es gemäss Aussage des Beschuldigten 1 nicht möglich, die Tür zum Club vom Treppenhaus her zu öffnen. Auch gaben die Zeugen L.________ und J.________, welche vom Clubinnern ebenfalls via Notausgang ins Treppenhaus wollten, zu Protokoll, dass dort ein Mitarbeiter des Clubs gestanden sei, der niemanden durchgelas-