voll. Nicht jede subtile andere Variante müsse geprüft werden, es müsse eine offensichtliche Alternative sein. Die Sicherheitsmitarbeiter hätten weder das Material noch die Ausbildung gehabt, den Beschuldigten 3 zu arretieren. Es habe nach wie vor eine Gefahr durch ihn bestanden. Angesichts des im Treppenhaus verwendeten und daher dort noch vorhandenen Pfeffersprays entfalle auch das Bewachen des Beschuldigten 3 durch einen der Sicherheitsmitarbeiter. Die neuste Variante gemäss Generalstaatsanwaltschaft, den Beschuldigten 3 kurz im Treppenhaus zu belassen, hätte wohl eine unterlassene Hilfeleistung dargestellt.