13.1.3 Argumente der Verteidiger der Beschuldigten 1 und 2 Der Verteidiger des Beschuldigten 2 brachte vor oberer Instanz vor, im Treppenhaus habe eine Notwehrlage vorgelegen, zumal der Angriff des Beschuldigten 3 immer noch im Gang gewesen sei. Der Beschuldigte 3 habe zwei notrechtsfähige Rechtsgüter angegriffen; zum einen das Hausrecht, welches sich nicht ausschliesslich auf den Club beschränke, sondern sich auch auf die Notausgänge erstrecke. Zum anderen habe sich der Angriff des Beschuldigten 3 gegen Leib und Leben der