Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und wird im Regelfall durch die Polizei wahrgenommen. Selbst die Polizei darf zur Durchsetzung von Zwangsmassnahmen nur als äusserstes Mittel Gewalt anwenden, die jedoch verhältnismässig sein muss (bspw. Art. 200 StPO). Es darf vorausgesetzt werden, dass die über grosse Erfahrung verfügenden Securities betreffend Durchsetzung des Hausrechts geschult waren und Kenntnis davon hatten, dass ihnen die Anwendung von solcher Gewalt untersagt ist. Das unkontrollierte Umstossen von E._____