Selbst wenn dies zu bejahen ist und ein Gast sich nicht an die Hausregeln hält und sein Verhalten ausartet, dann ist das von den Securities gewählte Vorgehen (z.B. Umstossen auf die Steintreppe, mehrfaches Fallenlassen, Fallenlassen draussen) nicht nur nicht durch das Notwehrrecht, sondern auch nicht durch das Hausrecht bzw. das Recht das Hausrecht durchzusetzen gedeckt. Wenn die Sicherheitsleute an ihre Grenzen stossen und das Geschehen eskaliert, ist nach Arretierung/Ruhigstellung des Gastes sofort die Polizei beizuziehen. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und wird im Regelfall durch die Polizei wahrgenommen.