Clubbetreibern obliegt die Gewährung der Sicherheit der Clubbesucher innerhalb des Clubs. Dafür werden private Sicherheitsfirmen beauftragt. Ihnen stehen alle Kompetenzen im Rahmen des Hausrechts zu. Dabei geht es vor allem darum, die Hausregeln gegenüber den Gästen durchzusetzen. Dabei ist bereits fraglich, ob das Hausrecht ausserhalb des Clubs, nach der von aussen nicht zu öffnenden Notfalltüre im Treppenhaus, überhaupt durchgesetzt werden darf.