10.5.5 Im Ergebnis erweist sich der gegenüber dem Beschuldigten 1 angeklagte Sachverhalt (I/A/1 der Anklage) als nicht erwiesen. Demgegenüber ist der gegenüber den Beschuldigten 1 – 3 als Raufhandel angeklagte Sachverhalt (I/A/2, I/B, I/C der Anklage) erstellt. Dieses Beweisergebnis zieht den Freispruch des Beschuldigten 1 von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, eventualiter der einfachen Körperverletzung an einer wehrlosen Person, nach sich. 50 III. Rechtliche Würdigung Raufhandel