_ erwähnt wurde, ausgeschlagen wurden. Gleichermassen kann ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte 3 sich die Zähne vor seinem Verbringen ins Treppenhaus die Zähne ausgeschlagen oder sich andere Verletzungen zugezogen hat. Dies wäre keiner der befragten Person aufgefallen. Auch bezüglich der blauen Flecken, welche die drei Sicherheitsmitarbeiter sich bei der Auseinandersetzung zugezogen haben, schliesst sich die Kammer der Einschätzung der Vorinstanz an.