Schlussfolgernd hat das Beweisergebnis in allgemeiner Betrachtung nicht ergeben, dass E.________ durch die beschuldigten Securities im Treppenhaus richtiggehend verprügelt worden wäre, wie umgekehrt aber auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass E.________ ohne Einwirkungen der Securities gleich mehrfach von selber zu Boden gestürzt und sich dabei verletzt hätte bzw. sich anderweitig verletzt hat.