Da der Beschuldigte 1 als erster der drei Sicherheitsmitarbeiter auf der Höhe der dritten Sandsteinsäule ins Bild trat, dort einige Sekunden verweilte und dann als erster Sicherheitsmitarbeiter, dicht gefolgt vom Zeugen M.________, wieder zum Haupteingang des Clubs ging, während der Beschuldigte 2 einige Sekunden später folgte, kann es jedenfalls nicht der Beschuldigte 1 gewesen sein, der dem Beschuldigten 3 einen Fusstritt verpasste (dazu eingehend vorne Ziff. 10.3). Aus diesem Grund verbleiben auch nach Ansicht der Kammer Zweifel daran, dass sich der angeklagte Sachverhalt diesbezüglich so abgespielt hat.