Von Bedeutung ist aber insbesondere, dass die Zeugenaussagen von N.________ durch die Videoaufzeichnungen des Eingangs- und Notausgangsbereichs für den entscheidenden Zeitpunkt in Frage gestellt werden müssen. Die Videoaufzeichnungen sind zwar, soweit den Notausgangsbereich betreffend, nicht besonders deutlich und die direkte Sicht in den Bereich, in welchem E.________ schliesslich zu liegen kam, ist durch zwei weibliche Clubbesucherinnen teilweise verdeckt. Ab ca. 01:20:15 Uhr ist oben links im Bild jedoch ersichtlich, wie jemand herausgebracht wird, es sind links von einer Säule Beine und Bewegungen ersichtlich.