Die DNA-Rückstände von E.________ auf dem Schuh von A.________ vermögen ebenfalls keinen Fusstritt nachzuweisen. Zwar können diese durch einen Fusstritt entstanden sein, doch muss davon ausgegangen werden, dass im Verlauf der heftigen Geschehnisse E.________ mehrfach mit dem Schuh von A.________ in Berührung kam und die DNA-Rückstände genauso gut davon stammen können. Auch das von A.________ geschilderte Losreissen seines rechten Fusses, der von am Boden liegenden E.________ umklammert worden sein solle, könnte für solche Spuren ursächlich sein und widerspricht auch nicht direkt den Zeugenaussagen von N.________. Dies umso mehr, als E.________ gemäss den Aussagen von C.__