Er hat sich – wie er selber sagte – dagegen gewehrt, aus dem Club verbracht zu werden und Adrenalin verspürt. Es erscheint folglich bereits aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten 3 im Club und dessen Aussagen plausibel, dass er sich körperlich zur Wehr setzte, als er realisierte, dass die Sicherheitsmitarbeiter – nachdem mündliche Aufforderung keine Wirkung zeitigten – den Beschuldigten 3 unter physischer Einwirkung zum Notausgang verbrachten (vgl. Ziff. 10.4.5 hiervor).