In Anbetracht dessen, dass von keinem der drei beteiligten Sicherheitsmitarbeiter anlässlich der ersten polizeilichen Einvernahme von einer Pfefferspray-Wolke und entsprechenden Beeinträchtigungen gesprochen wurde, kann nach Auffassung der Kammer das rigorose Vorgehen der Sicherheitsmitarbeiter beim Raustragen des Beschuldigten 3 nicht durch eine Pfefferspray-Wolke o.ä. erklärt werden. Oben bei der Türe beim an den Club angrenzenden Coiffure-Geschäft angekommen, brachten die drei Sicherheitsmitarbeiter den Beschuldigten 3 ins Freie.