_ ihrerseits den Beschuldigten 3 von der Treppe zu Boden stiessen. In Abweichung zur Vorinstanz geht die Kammer indes nicht davon aus, dass es anschliessend zu weiteren gegenseitigen Angriffen kam, bevor der Beschuldigte 3 auf der Treppe vorerst liegen blieb und nicht mehr aufstehen wollte (siehe dazu oben Ziff. 10.4.7).