45 Zu den Vorgängen ausserhalb des Clubs im dortigen Treppenhaus fehlen dem Beschuldigten 3 die Erinnerungen. Diesbezüglich stützt sich die Kammer auf die grundsätzlich konstanten und nachvollziehbaren Schilderungen des Zeugen M.________ (siehe dazu oben Ziff. 10.4.6), auf die ebenfalls in den grossen Zügen übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten 2 gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft (siehe dazu oben Ziff. 10.4.9) sowie auf die polizeiliche Erstaussage des Beschuldigten 1 (siehe dazu oben Ziff.