A.________ bestätigte an der Hauptverhandlung auf die Frage der Privatklägerschaft, ob es richtig sei, dass E.________ mit allen Mitteln aus dem Club habe gebracht werden müssen, mit ja. Auch C.________ bestätigte dies in der Hauptverhandlung sinngemäss, indem er ebenfalls auf die Frage der Privatklägerschaft erklärte, sie hätten das damals so entschieden und durchgezogen.