22 Z. 269 ff.). Auf Frage, warum er dies erst jetzt (d.h. bei seiner Befragung durch die Staatsanwaltschaft rund ein Jahr nach dem Vorfall) sage, führte der Beschuldigte 1 aus, nach dem Vorfall sei er gleich mit der Polizei mit, welche ihn gefragt habe, ob ihn (den Beschuldigten 3) gegen den Kopf getreten hätte, worauf er nein gesagt habe; in diesem Moment habe er nicht daran gedacht, dass das damit gemeint gewesen sei (pag. 22 Z. 273 ff.). Nach Ansicht der Kammer ist diese Erklärung kaum nachvollziehbar. Es mag nicht einleuchten, weshalb der Beschuldigte 1 kurz nach dem Vorfall – angesprochen auf den durch eine Drittperson beobachteten Fusstritt – das vorgebrachte Festhalten seines Fus-