A.________ widerspricht jedoch eindeutig den objektiven Beweismitteln, wenn er behauptete, er habe E.________ am Ende mit Wasser versorgt oder die entsprechende Anweisung gegeben. Dem war nicht so gemäss der Videoaufnahme und eine solche Anweisung wäre durch seine Mitarbeiter zweifellos umgehend befolgt worden. Auch kam die Polizei nicht derart schnell vor Ort, als dass ein Wasser bringen nicht möglich gewesen wäre. Er führte zudem im Widerspruch die den übrigen Anwesenden aus, dass sie E.________ bis zum Notausgang lediglich begleitet hätten, nämlich neben diesem nur mitgelaufen seien. Erst auf Vorhalt der Angaben von C.________ führte er aus, dass sie E.____