E.________ sei mehrmals umgefallen. Es sei den Kollegen nicht gelungen, ihn festzuhalten. Nach einigen Minuten sei es gelungen, ihn an Armen und Beinen zu packen und ihn nach oben in Richtung Notausgang zu tragen. Draussen hätten sie in auf den Boden gelegt (pag. 18 Z. 100 ff.). Auf dem Weg nach oben sei E.________ mehrere Male umgefallen (pag. 20 Z. 202). Auf Vorhalt der Aussagen N.________ bestritt A.________, E.________ draussen getreten zu haben. Er führte aus, E.________ habe ihn am Fuss gepackt und dann habe er sich losgerissen. Er habe ihn dabei aber niemals getreten, vielleicht habe der Zeuge einfach gesehen, wie er sich losgelöst habe (pag. 265 Z. ff.).