A.________, dem als einzigen der drei Securities vorgeworfen wurde, er habe E.________ nach dem Ablegen vor dem Club mit seinem rechten Fuss heftig gegen die linke Gesichtshälfte getreten, wurde am 30.6.2018 durch die Kantonspolizei Bern als beschuldigte Person befragt (pag. 11 ff.), am 13.6.2019 erfolgte seine parteiöffentliche Einvernahme als beschuldigte Person durch die Staatsanwaltschaft (pag. 15 f.). In der Hauptverhandlung erfolgte seine Einvernahme am 11.1.2021 (pag. 644 ff.).