Demgegenüber erwähnte der Beschuldigte 2 gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz das Wegreissen seines Fusses aus der Umklammerung durch den Beschuldigten 3 auf der Treppe kurz vor dem Ausgang nicht mehr. Abgesehen davon stellt sich die Frage, von wem der Beschuldigte 2 bis zum Zeitpunkt seiner polizeilichen Einvernahme vom angeblichen Fusstritt gegen den Kopf des Beschuldigten 3 vernommen hat, zumal er an seiner polizeilichen Einvernahme am Mittag des 30. Juni 2018 angab, mit keinem der Sicherheitsmitarbeiter über den Vorfall gesprochen zu haben, wobei er mit dem Einsatz-