Die Kammer schliesst sich diesen Ausführungen vollumfänglich an. Wie die Vorinstanz bereits festhielt, schilderte der Beschuldigte 2 das eigene Stossen gegen den Beschuldigten 3 anlässlich seiner polizeilichen Befragung am Mittag des 30. Juni 2018 nicht, stattdessen führte er aus, sie hätten versucht, den Beschuldigten 3 zu packen, dabei sei dieser auf die Treppe gefallen (pag. 46 Z. 43). Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme auf Vorhalt der Aussage des Zeugen M.