Schliesslich widerspricht C.________ auch den objektiven Beweismitteln, wenn er ausführte, dass A.________ den E.________ mit Wasser versorgt hätten; auf der Videoaufnahme ist eindeutig ersichtlich, dass dem nicht so war. Auf die Aussagen von C.________ kann insgesamt, soweit die Geschehnisse im Club und auf der Treppe betreffend, abgestellt werden, insbesondere auch, dass die Securities den E.________ mehrfach auf der Steintreppe beim Herauftragen fallen liessen. Betreffend das Fallenlassen/Ablegen vor der Aussentüre kann jedoch den Angaben von C.________ nicht gefolgt werden.