636 Z. 25 ff.). Auf Vorhalt der Zeugenaussagen bestritt er, dass sie E.________ draussen hätten fallen gelassen und ebenso, dass E.________ getreten worden sei (pag. 638 Z. 1 ff.). Wenn aus der Videoaufzeichnung hervorgehe, dass er als Letzter zum Eingang zurückgekehrt sei, dann liege es daran, dass er noch kurz nach seiner Taschenlampe gesucht habe, dann aber der Aufforderung gefolgt sei, hinunter zu gehen (pag. 638 Z. 31 ff.).