beitern weitere Male aus den Händen glitt und zu Boden fiel, weil er sich wehrte. 10.4.7 Aussagen des Beschuldigten 2 Die Aussagen des Beschuldigten 2 wurden von der Vorinstanz wie folgt zusammengefasst und gewürdigt (pag. 745 – 747): C.________, einer der drei Securities, die E.________ am 30.6.2018 über den Notausgang des Clubs nach draussen gebracht hatten, wurde am 30.6.2018, 12:11 Uhr, durch die Kantonspolizei Bern als beschuldigte Person befragt (pag. 45 ff.). Am 13.6.2019 wurde er durch die Staatsanwaltshaft parteiöffentlich als beschuldigte Person befragt (pag.