61 f. Z. 117 – 120). Bei seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme führte der Zeuge M.________ diesbezüglich sodann an, alle drei [Sicherheitsmitarbeiter] hätten geschaut, dass der Beschuldigte 3 zu Boden gehe (pag. 67 Z. 85) – wobei sich die inhaltliche Nuancierung, wonach nun auch der Beschuldigten 1 in das Zubodenbringen des Beschuldigten 3 involviert wurde, dahingehend erklären lässt, als ersterer – gemäss konstanter Ausführungen sämtlicher Sicherheitsmitarbeiter – durch den Einsatz von Pfefferspray gegen letzterer seinen Teil dazu beitrug.