_) auf die Brust geschlagen habe. Was das anschliessende Umstossen des Beschuldigten 3 durch die Sicherheitsmitarbeiter angeht, führte der Zeuge M.________ im Rahmen seiner freien Schilderung der Geheschnisse vorerst aus, der Beschuldigte 2 habe den Beschuldigten 3 umgestossen (pag. 60 Z. 43), während er auf spätere Frage, wie es zu den vom Beschuldigten 3 erlittenen Verletzungen gekommen sei, zuerst ausführte, dies nicht zu wissen und anschliessend ergänzte, der Beschuldigte 3 sei auf der Treppe gestanden und nach einem Stoss von ihm (gemeint: dem Zeugen M.________) auf den Boden gefallen und habe sich dabei den Kopf angeschlagen (pag. 61 f. Z. 117 – 120).