und N.________, wenn er ausführte, dass sich E.________ bis nach draussen aktiv gewehrt habe und sie ihn draussen nicht fallen gelassen hätten, sondern mit dem Rücken sitzend gegen die Wand gelegt hätten. Dem widerspricht auch die Videoaufzeichnung. Sie verliessen E.________ auch nicht gleichzeitig, sondern C.________ kam erst etwas nachträglich zum Haupteingang zurück. Die Aussagen von G.________ sind somit beschränkt glaubhaft. Soweit er die Vorgänge im Innern des Clubs und im Treppenhaus schilderte, kann grundsätzlich darauf abgestellt werden. In diesem