am 30.6.2018 über den Notausgang des Clubs nach draussen gebracht hatten, wurde am 4.7.2018 durch die Kantonspolizei Bern als beschuldigte Person befragt (pag. 59 ff.) und am 13.6.2019 parteiöffentlich als beschuldigte Person durch die Staatsanwaltschaft (pag. 65 ff.). Wie bereits hingewiesen wurde, wurde G.________ mit Strafbefehl vom 16.10.2019 wegen Raufhandels rechtskräftig verurteilt (pag. 371 ff.). G.________ bestritt insbesondere, E.________ getreten oder geschlagen zu haben. Dagegen gab er zu, E.________ im Treppenhaus zu Boden gestossen zu haben.