1091 Z. 214 f.). Nachdem er aus dem Clubinnern verbracht worden sei, hätten die Sicherheitsmitarbeiter noch miteinander gesprochen und er habe gefragt, was hier passiere. Danach sei ihm schwarz vor den Augen geworden (pag. 1090 Z. 133 ff.). 10.4.6 Aussagen des Zeugen M.________ Die Aussagen des Zeugen M.________ wurden von der Vorinstanz wie folgt zusammengefasst und gewürdigt (pag. 742 – 745): G.________, einer der drei Securities, die E.________ am 30.6.2018 über den Notausgang des Clubs nach draussen gebracht hatten, wurde am 4.7.2018 durch die Kantonspolizei Bern als beschuldigte Person befragt (pag.